Für B2C Unternehmen | Streitschlichtungsstelle in Impressum & AGB muss geändert werden
Für alle Unternehmer, die Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen und an der Verbraucherstreitschlichtung teilnehmen, ändert sich die Angabe der zuständigen Stelle.
Wenn Sie an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren teilnehmen und bisher die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle angegeben haben, müssen Sie diese Angaben durch die neue Universalschlichtungsstelle ersetzen:
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).
Sollten Sie die Streitschlichtungsstelle in Ihren AGB benannt haben. aktualisieren Sie bitte auch hier die Angaben.
Bildquelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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