News zum Thema Online-Recht und Datenschutz

Social Media-Accounts müssen in der Datenschutzerklärung erwähnt werden

Ihr Unternehmen ist auf Facebook & Co vertreten? Gut so! Bitte beachten Sie dabei, dass darauf in den Datenschutzhinweisen auf Ihrer Website eingegangen werden muss.Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an!

Für B2C Unternehmen | Streitschlichtungsstelle in Impressum & AGB muss geändert werden

Für alle Unternehmer, die Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen und an der Verbraucherstreitschlichtung teilnehmen, ändert sich die Angabe der zuständigen Stelle.

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