Von BRAINWARP auf Donnerstag, 30. September 2021
Kategorie: Online-Recht

Social Media-Accounts müssen in der Datenschutzerklärung erwähnt werden

Ihr Unternehmen ist auf Facebook & Co vertreten? Gut so! Bitte beachten Sie dabei, dass darauf in den Datenschutzhinweisen auf Ihrer Website eingegangen werden muss.

Sie haben Fragen dazu? Rufen Sie uns gerne an!